ASCENT: Arbeitsbewilligung Kiev

ASCENT: Arbeitsbewilligung Kiev

Arbeitsbewilligung Kiev

Benötigen Sie eine Arbeitsbewilligung für Kiev?

Die Prozedur für den Erhalt einer Arbeitsbewilligung und eines Arbeitsvisums – notwendig, damit ein Ausländer legal in Kiev arbeiten darf – ist sehr aufwändig. Um Sie und Ihren Arbeitgeber in Kiev von all diesen Vorgängen zu entlasten, übernehmen wir sämtliche nachfolgend beschriebenen Schritte für den Erhalt einer Arbeitsbewilligung.

– Ein Ausländer darf in Kiev nur arbeiten, wenn er eine Arbeitsbewilligung und ein Arbeitsvisum besitzt.
– Die Arbeitsbewilligung wird vom Arbeitgeber in Kiev beantragt und gilt ein Jahr, und zwar nur für eine Tätigkeit beim beantragenden Unternehmen. Zur Beantragung der Arbeitsbewilligung für Kiev müssen neben einem gültigen Visum auch ärztliche Atteste eingereicht werden. Die Erteilung dieser Arbeitsbewilligung dauert mindestens drei Monate.
– Das Arbeitsvisum wird erst nach Erhalt der Arbeitsbewilligung erteilt. Man muss also mit einem normalen Visum nach Kiev einreisen, um dort eine Arbeitsbewilligung zu beantragen und zu erhalten.
– Der Arbeitgeber muss im Zusammenhang mit der Arbeitsbewilligung bei der Pass- und Visumverwaltung in Kiev registriert werden.
– Nach Erhalt der Arbeitsbewilligung stellt der Arbeitgeber in Kiev eine Einladung zum Erhalt eines Arbeitsvisums für den betreffenden Arbeitnehmer aus.
– Auf Grundlage dieser Einladung kann nun das Arbeitsvisum im Haimatland des Arbeitnehmers eingeholt werden. Der Arbeitnehmer muss also für den Erhalt seines Arbeitsvisums wieder aus Kiev ausreisen. Sein dann evtl. noch gültiges normales Visum wird beim Konsulat annulliert und durch ein Arbeitsvisum ersetzt, das drei Monate gültig ist.
– In Kiev kann dieses dreimonatige Arbeitsvisum dann auf ein Jahres-Arbeitsvisum verlängert werden.
– Schliesslich ist noch die Registrierung vor Ort bei den zuständigen Behörden in Kiev notwendig.
– Die Arbeitsbewilligung muss jedes Jahr in Kiev verlängert werden.

Für Anträge für ein Arbeitsvisum für Kiev kontaktieren Sie uns bitte auf arbeitsbewilligung-Kiev@ascent-ag.ch

Für Fragen bezüglich Arbeitsbewilligung stehen wir auch telefonisch auf +41 61 833 15 60 oder zu Ihrer Verfügung.

Sicherheit in der Realisierung Ihres Projektes, schnellere Resultate und reduzierte Projektkosten resultieren aus unserer Unterstützung für Ihre Arbeitsbewilligung für Kiev.

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